Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung erfolgt nach telefonischer Absprache mit der Kindergartenleitung. Um den Eintritt in den Kindergarten so angenehm wie möglich zu machen, findet vor der Aufnahme ein persönliches Kennenlern- und Vertragsgespräch zwischen Eltern und Gruppen- bzw. Kitaleitung statt. Sind alle Rahmenbedingungen geklärt und Voraussetzungen erfüllt (z. B. der Impfschutz) kommt es zum Vertragsabschluss.

Die Aufnahme der Kinder erfolgt stets zum 1. September, 1. Februar und 1. April eines Kindergartenjahres und ist frühestens ab dem 18. Lebensmonat möglich.

Hinweis: Es ist rechtlich nicht erlaubt Bildungs- und Betreuungsverträge mit mehreren Einrichtungen gleichzeitig abzuschließen!

Abmeldung bzw. Beendigung des Vertrags

Der Bildungs- und Betreuungsvertrag läuft bis zum vereinbarten Enddatum bzw. Endet mit der Schulpflichtigkeit des Kindes.  Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages muss beiderseitig schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten erfolgen. Verlässt ihr Kind vor Ablauf der Kündigungsfrist die Einrichtung, sind die Gebühr weiterhin zu entrichten. Etwaige Betreuungszuschüsse von Staat oder Jugendamt sind in diesem Fall von Ihnen selbst zu tragen.