Monatliche Elternbeiträge nach Altersklassen:
gebuchte Stunden |
Regelkind |
unter 3 Jahren |
Schulkind |
---|---|---|---|
1-2 Stunden |
|
|
95,00€ |
2-3 Stunden |
|
|
100,00€ |
3-4 Stunden |
|
145,00€ |
105,00€ |
4-5 Stunden |
|
155,00€ |
110,00€ |
5-6 Stunden |
115,00€ |
165,00€ |
115,00€ |
6-7 Stunden |
120,00€ |
175,00€ |
120,00€ |
7-8 Stunden |
125,00€ |
185,00€ |
125,00€ |
8-9 Stunden |
130,00€ |
195,00€ |
130,00€ |
9-10 Stunden |
135,00€ |
205,00€ |
135,00€ |
-
Die Beiträge werden vom Caritasverein festgelegt und gemäß der Elternbeitragsverordnung monatlich eingezogen.
-
Eine warme Mittagsmahlzeit wird angeboten. Diese wird uns vom Essens-Heimservice Krause geliefert. Unkosten 2,00 € pro Mahlzeit.
-
Das Spiel- / Tee- / Geschenke - und Kopiergeld ist im Monatsbeitrag enthalten. (Circa 5,00 € monatlich)
-
Die Beiträge sind auf 12 Monate ausgelegt.
Wichtige Erläuterungen:
-
Geschwisterkinder von Regelkindern bekommen 20,00 € Ermäßigung. Das dritte Kind erhält eine monatliche Ermäßigung von 50€.
-
Kinder ab dem dritten Lebensjahr bezahlen den Regelkind-Beitrag bis zur Elternbeitragsbezuschussung vom bayrischen Staat.
-
Der Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00€ wird für alle Kinder, welche im Zeitraum 01.01.-31.08. geboren sind, ab dem darauffolgenden September angerechnet. Kinder die zwischen dem 01.09.-31.12. geboren sind, erhalten den Zuschuss bereits ab dem vorangegangenen Monat September.
-
Beispiel: XY wird am 13.04. drei Jahre alt, zahlt ab dem 01.05. den Regelkinderbeitrag und bekommt ab 01.09. die staatliche Bezuschussung von 100€ monatlich.
-
Der Beitragszuschuss wird bis zur Einschulung gewährt. Das gilt auch, wenn Kinder vom Schulbesuch zurückgestellt werden
-
-
Eine Buchungszeiterhöhung ist monatlich möglich. (Antrag bis zum 15. des Vormonats an die Leitung)
-
Buchungsreduzierung nur im September, Januar und April eines Kindergartenjahres
-
Die Mindestbuchung beträgt für alle Kinder unter 3 Jahre über 3-4 Stunden, auf 5 Tage pro Woche verteilt.
-
Die Mindestbuchung beträgt für alle Kinder ab 3 Jahre über 5-6 Stunden auf 5 Tage pro Woche verteilt (Ausnahme: Schulkindbetreuung, siehe Art. 2/II BayKiBiG).
-
Schulkinder bezahlen immer den vollen Beitrag (keine Geschwisterermäßigung)
-
Im letzten Kindergartenjahr vor der Schule ist eine Buchung bis 14:00 Uhr für ein Kind sinnvoll.
-
Buchungsbeginn ist zur halben Stunde möglich.
-
Buchungsende immer zur vollen Stunde!
-
Die Eingewöhnungszeit der „Neuen Kinder“ wird individuell auf das Kind und dessen Familie abgestimmt und findet ab dem Eintritt in den Kindergarten statt
-
(siehe Bildung- und Betreuungsvertrag.)
-
Bei der Gruppeneinteilung erfolgt individuelle in Absprache mit den Eltern. Hier werden Gruppenstärke, Altersmischung, sowie der Personalstand berücksichtigt. Die Entscheidung liegt bei der Kindergartenleitung.
-